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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.10.1986 - 13 A 110/85 |
Zitiervorschläge
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.10.1986 - 13 A 110/85 (https://dejure.org/1986,20410)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Oktober 1986 - 13 A 110/85 (https://dejure.org/1986,20410)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Schleswig, 27.09.2016 - 9 A 115/15
Schulkostenbeitrag - Anforderung zur Zahlung
Nach der Rechtsprechung zu Schulkostenbeiträgen in Schleswig-Holstein hat deren Anforderung gegenüber einem (privaten) Heim keine Verwaltungsaktsqualität, weshalb in den dort entschiedenen Fällen ohne nähere Problematisierung immer die Leistungsklage des Schulträgers gegen den erstattungspflichtigen Heimträger nach Zahlungsverweigerung als statthafte Klageart zu Grunde lag (vgl. BVerwG, U. v. 20.04.1990 - 7 C 34/89 - OVG Schleswig, U. v. 16.07.1992 - 3 L 366/91 - U. v. 05.11.1992 - 3 L 24/92 -, jeweils zitiert nach juris; OVG Lüneburg, U. v. 30.10.1986 - 13 A 110/85 -, SchlHA 1988, 97).§ 111 Abs. 2 Satz 2 SchulG - vergleichbar mit den den Entscheidungen zugrunde liegenden Vorgängernormen § 66 und 76 SchulG a. F. - stellt keine solche Rechtsgrundlage dar, da es sich nicht um eine Abgabe, d.h. eine von der berechtigten Körperschaft durch Hoheitsakt festgesetzte Geldleistung handelt, sondern um eine auf gesetzlicher Grundlage beruhende Ausgleichsforderung, die durch Leistungsklage geltend zu machen ist (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 30.10.1986 , a.a.O., m. w. N.), mithin bereits materiell kein Verwaltungsakt sein kann.
- VG Schleswig, 23.09.2019 - 9 A 97/18
Kein Schulkostenbeitrag bei Unterbringung in einer Projektstelle
Auch nach Auffassung des OVG Lüneburg (U. v. 30.10.1986 - 13 A 110/85 -, SchlAnz 1988, 97f. zu Gastschulbeiträgen nach altem Recht) ist die Abgrenzung zwischen Familienpflege und Heim insbesondere von der Zahl der aufgenommenen Kinder her zu treffen, wobei es eine Grenze bei fünf Kindern annimmt.